Neue EU Richtlinie für die Ladungssicherung beim Palettentransport

Ab Juni 2018 tritt die neue EU-Richtlinie 2014/47 in Kraft. Mit der neuen EU-Richtlinie „Directive of Road Worthiness“ steigen die Anforderungen an den Bereich Ladungssicherheit und Ladungsstabilität enorm!.

Das ändert sich mit der neuen EU-Richtlinie 2014/47

Bisher war der Bereich Ladungssicherung im §22 STVO geregelt. Die STVO schreibt darin vor, dass die Ladeeinheiten so auf den Verkehrsträger gebracht werden müssen, dass sie den allgemeinen Anforderungen des Straßenverkehrs genügen und auch bei Vollbremsungen oder Ausweichmanövern nicht verrutschen oder unnötigen Lärm verursachen. Die Verantwortung für die so definierte Ladungssicherheit und Ladungsstabilität lag bisher beim Transporteur.

Eine genaue Definition für den Begriff „Ladungsstabilität“ fehlte bisher. Das ändert sich mit der neuen EU-Richtlinie 2014/27, denn die Richtlinie definiert die Norm 40509 der Non-Profit-Organisation „European Safe Logistics Association“ (Eumos) als Standardverfahren zur Evaluierung der Ladungsstabilität.
Die neue Richtlinie verpflichtet weiterhin denjenigen, der die palettierte Ladung in Umlauf bringt (also meist die Hersteller), dass jede Fracht bezüglich der Ladungsstabilität der Ware getestet und zertifiziert werden muss.

Der neue Test für Ladungsstabilität

Nachgewiesen kann die Ladungsstabilität derzeit nur mit einem Test der EUMOS gemäß Norm 40509. Dabei handelt es sich um eine Beschleunigungstest, dem eine Probepalette auf einer Ladeplattform unterzogen wird und der die Steifigkeit von palettierten Gütern mit horizontalen Trägheitskräften quantifiziert.

Testkriterien beim EUMOS-Norm 40509, EU-Richtlinie 2014/47:

– permanente Deformation < 5% - elastische Deformation < 10% - vertical gap (Verschiebung der einzelnen Lagen < 2%) - keine Produktbeschädigungen [caption id="attachment_1687" align="alignnone" width="269"]EUMOS-Norm 40509 EUMOS-Norm 40509[/caption]
Quelle: Newton R&D Centre

Die Toleranzen sind dabei nur sehr klein. Die elastische Verformung des Transportguts darf nach diesem Test nicht mehr als zehn Prozent sein. Das Maximum bei der dauerhaften Verformung beträgt fünf Prozent. Die Verpackung darf für einen positiven Test natürlich nicht beschädigt werden.

Haftung und Bußgelder

Die größte Änderung ist, dass die die Haftung für die Einhaltung der EU-Richtline vom Transportunternehmer auf Auftraggeber bzw. den im Umlauf bringenden der Ware übertragen wird.
Natürlich drohen bei Nichtbeachtung hohe Strafen.

Unsere persönliche Einschätzung und Auswirkungen auf die Anforderungen an Paletten

Viele Regelungen in der neuen EU-Richtlinie 2014/47 sind generell gut. Auch in Vorschriften verwendete Begriffe zu Definieren und ggf. auch nachweisbar zu machen ist gut und richtig. Aber bei der Erstellung der Inhlate bezüglich Ladungsstabilität hätte man mal jemand aus der Praxis fragen sollen! In jedem Fall werden alle Beteiligten bei der Umsetzung der neuen EU Richtlinie 2014/47 noch viel Spaß haben.

Klar ich auch, dass die neue EU Richtline sehr wahrscheinlich auch einen höheren Fokus auf die Palette und deren Qualität mit sich bringen wird. Zu dem Thema Optimierung der Palettenqualität werden wir demnächst umfangreiche Praxistipps in unsere Rubrik Optimierung hochladen.

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